energie in kommunaler hand. für die regionale energieversorgung.


Mit der Gründung einer eigenen Energiegesellschaft schaffen Kommunen die organisatorischen Voraussetzungen, um Projekte in den Bereichen Stromerzeugung, Energievertrieb und Energieinfrastruktur vor Ort umzusetzen. Dabei verbleiben Beteiligungen und Investitionen in kommunaler Verantwortung.

Stromerzeugung, Energievertrieb und Investitionen können direkt vor Ort organisiert werden und tragen zur regionalen Wertschöpfung bei. Die kommunale Energiegesellschaft kann Projekte in den Bereichen Stromerzeugung, Wärmeversorgung, Mobilität und Energieinfrastruktur bündeln und koordinieren.

Gleichzeitig profitieren Kommunen von einer strukturierten Projektumsetzung, professioneller Begleitung und energiewirtschaftlicher Expertise. Planung, Entwicklung und Betrieb werden durch erfahrene Ansprechpartner unterstützt.

Das Ergebnis ist eine zentrale Organisationsstruktur für energiewirtschaftliche Projekte mit regionalem Bezug und kurzen Abstimmungswegen zwischen den beteiligten Akteuren.